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Politik > Vorstösse > Muster-Baurechtsverträge

Mit der Antwort nicht zufrieden

Die Antwort des Gemeinderates haben wir im Stadtrat am 26. Februar 2015 ausführlich diskutiert. Die Haltung der SP hat Rithy Chheng dargelegt: nicht zufrieden mit der Antwort - wie andere Fraktionen auch.

 

Ein Ausschnitt aus dem Votum von Melanie Mettler (GLP):

Wir gehen davon aus, dass sich der Gemeinderat in der Pflicht fühlt, die Musterbaurechtsverträge schlank zu formulieren, damit die investitionswilligen gemeinnützigen Wohnbauträgerschaften endlich loslegen können, wie es dem Volkswillen entspricht, und nicht immer wieder von den an maximalen Profiten orientierten Immobilienspekulanten verdrängt werden.

 

Und von Stéphanie Penher (GB):

Ich danke Melanie Mettler für die zum x-ten Male wiederholte Definition betreffend die gemeinnützigen Wohnbauträger. Ich wage zu behaupten, dass diese Definition in den Protokollen der Stadtratssitzungen der letzten fünf Jahre mindestens fünfzig Mal nachzulesen ist. Darum lässt es sich nicht in Abrede stellen, dass der zuständige Gemeinderat, Alexandre Schmidt, eine gewisse Resistenz gegenüber der Umsetzung zeigt.

 

Zum Protokoll

Zum Vortrag

 

 

Zur Frage der Muster-Baurechtsverträge

Dringliche Interpellation Fraktion SP (Rithy Chheng, SP/Thomas Göttin, SP): Was haben die gemeinnützigen Bauträger bezüglich der Musterbaurechtsverträge der Immobilien Stadt Bern (ISB) zu erwarten?

Aus dem Bericht in der Berner Zeitung vom 8. November 2014 ist zu entnehmen, dass der Gemeinderat allgemeine Bedingungen in einem gemeinnützigen Musterbaurechtsvertrag regeln will, anstatt diese künftig bei jedem Baurechtsvertrag mit gemeinnützigen Wohnbauträgern von neuem zu diskutieren. Der Gemeinderat würde eine klare Linie vorgeben, welche aber noch genügend Spielraum offen lasse für die Unterschiede, die sich von Vergabe zu Vergabe ergeben könnten.

 

Die Stimmbevölkerung der Stadt Bern hat im Mai 2014 mit mehr als 70 Prozent der Wohninitiative zugestimmt, die eine Verstärkung des gemeinnützigen und genossenschaftlichen Wohnungsbaus verlangt. Vor diesem Hintergrund und angesichts verschiedener grösserer Wohnbauprojekte (z.B. Warmbächliweg, Burgernziel) als Resultate von Wettbewerben stellt sich die Frage, wie die Pläne nun umgesetzt werden. Für die Ersteller bzw. Investoren sind die mit der Stadt abzuschliessenden Baurechtsverträge ausschlaggebend. Gemäss eingangs erwähntem Bericht in der Berner Zeitung stünden die Musterbaurechtsverträge der Immobilien Stadt Bern für gemeinnützige Bauträger kurz vor der Vollendung. Wie verhält es sich betreffend Baurechtsverträgen mit privaten Bauträgern in gemischten Überbauungen (z.B. Burgernziel)? Diese Musterbaurechtsverträge werden wegweisend sein für die künftige Praxis und sind deshalb von grosser Tragweite.

 

Der Gemeinderat wird somit gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

1.    Vor zwei Jahren wurde von Musterbaurechtsverträgen gesprochen: Nach Auskunft des Verbandes Wohnbaugenossenschaften Bern-Solothurn liegt auf Basis konstruktiver Verhandlungen seit einiger Zeit ein weit gediehener Entwurf vor. Weshalb braucht die Immobilien Stadt Bern (ISB) so lange, um die Musterbaurechtsverträge fertig zu  verhandeln?

 

2.    Welche Regelungen bzw. welchen Inhalt haben die Musterbaurechtsverträge?

 

3.    Auf welcher Basis und in welcher Bandbreite wird der Landpreis resp. dessen Verzinsung für gemeinnützige Wohnbauträger festgelegt?

 

4.    Wie lauten die erweiterten Baurechtsbedingungen für gemeinnützige Bauträger (z.B. Grundsätze zur Vermietung etc.)?

 

5.    Gibt es Optionen zur Förderung von öffentlichen Nutzungen/Infrastrukturen? Wird das Anliegen der (Quartier-)Öffentlichkeit berücksichtigt?

 

6.    Wie lauten die entsprechenden Formulierungen zur Festsetzung der Mieten und Renditen auf ein quartierverträgliches Niveau (Quersubventionierung von öffentlichen Nutzungen)?

 

Begründung der Dringlichkeit:

Gemäss Bericht in der Berner Zeitung vom 8. November 2014 stehen gemeinnützige Wohnbauträger in den Startlöchern, damit sie auf dem Warmbächli-Areal bauen können. Die gemeinnützigen Wohnbauträger wissen bis heute nicht, zu welchen Bedingungen sie bauen dürfen. Die Musterbaurechtsverträge stehen kurz vor der Vollendung. Die Ausgestaltung der Musterbaurechtsverträge ist ungewiss. Eine rasche Antwort des Gemeinderates ist nötig, damit der Stadtrat über Eckwerte beschliessen kann und diese rechtzeitig in die Musterbaurechtsverträge miteinbezogen werden können.

 

Bern, 27. November 2014

 

Zum Link der Interpellation bei den Stadtratsgeschäften

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