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Zuteilung Wohnbaufond

Anregung Kommission Finanzen, Sicherheit, Umwelt FSU (Thomas Göttin, SP/JUSO/Thomas Weil, SVP/JSVP/Franziska Schnyder, GB/JA!)

 

Mit der Reorganisation der Direktionen auf Anfang 2005 sind auch die Zuständigkeiten der Sachkommissionen neu aufgeteilt worden. Dabei ist der Fonds für Boden- und Wohnbaupolitik (Wohnbaufonds) der Kommission für Planung, Verkehr und Stadtgrün PVS zugeteilt worden. Die Auswertung der bisherigen Erfahrungen mit den neuen Zuständigkeiten der Sachkommissionen sprechen aus Sicht der Kommission Finanzen, Sicherheit und Umwelt FSU dafür, den Wohnbaufonds der FSU zuzuteilen:

 

• Die Geschäftslast der beiden Kommissionen ist sehr unterschiedlich, wie die Auswertung für 2005 zeigt. Die Änderung der Zuständigkeit beim Wohnbaufonds würde eine leichte Besserung dieser ungleichen Verteilung bewirken.

Kommission Sitzungen Stunden Anzahl Geschäfte

FSU..................10............26,3..........23

PVS..................19............53,9..........49 (+45 Ausnahmegesuche)

 

• Bereits heute berät die FSU alle andern planungs- und wohnbaupolitischen Geschäfte, welche in die Kompetenz der Finanzverwaltung fallen (Verkauf/Abgabe im Baurecht von städtischem Boden, Übertragungsgeschäfte Verwaltungs/Finanzvermögen, Betreuung Liegenschaften im öffentlichen Interesse). Mit der Übernahme des Wohnbaufonds könnte die FSU die wohnbaupolitische Begleitung der Geschäfte durch Bildung einer speziellen Delegation verstärken.

 

• Die FSU hat die Neuzuteilung in einem Schreiben an das Büro des Stadtrates vom 21.9.2005 angeregt. Das Büro hat am 1.11.2005 im Rahmen einer umfassenderen Teilrevision des Geschäftsreglementes entschieden, die Geschäfte des Wohnbaufonds neu der FSU zuzuteilen. Das Büro will damit ebenfalls der ungleichen Geschäftslast der Kommissionen entgegenwirken.

 

Weil die BAK als vorberatende Kommission am 23.1.2006 aus Gründen, die nichts mit dem Wohnbaufonds zu tun haben, entschieden hat, die Teilrevision des Geschäftsreglementes vorläufig zu sistieren, unterbreitet die FSU dem Stadtrat eine formulierte Anregung gemäss Art. 80 GRSR. Im Falle einer Zustimmung des Stadtrates wäre die Änderung sinnvollerweise auf den 1.1.2007 in Kraft zu setzen.

 

Anregung zu Artikel 22 Abs. 4 und 5 GRSR:

 

4 Die Kommission für Planung, Verkehr und Stadtgrün behandelt Geschäfte der Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün, der Fach- und Koordinationsstelle Stadtentwicklung, des Bauinspektorats und des Stadtplanungsamtes der Präsidialdirektion sowie des Fonds für Boden- und Wohnbaupolitik der Direktion für Finanzen, Personal und Informatik.

5 Die Kommission für Finanzen, Sicherheit und Umwelt behandelt Geschäfte der Direktion für Finanzen, Personal und Informatik (ohne Fonds für Boden- und Wohnbaupolitik) sowie der Direktion für Sicherheit, Umwelt und Energie.

 

Bern, 15. Juni 2006