Art. 6 SR vom 20.10.2005
Kundgebungsreglement KgR (SSSB 143.1)
Werte Anwesende
In Sachen Demonstrationsverbot während der Sessionen hat die Kommission nicht gerade eine klare Meinung. An der Sitzung im Mai 04 hat sie sich mit 5:4 (1 E) und Stichentscheid vom Präsidenten für ein Verbot ausgesprochen. An der Sitzung vom April 05 ist es genau umgekehrt gewesen, sie hat ein Verbot mit 6:5 Stimmen und Stichentscheid vom Präsidenten abgelehnt.
Für Beibehaltung des Verbots spricht, dass es schon viele Jahrzehnte besteht und vom eidgenössischen Parlament immer wieder gefordert worden ist. Auch das Nutzungskonzept des Bundesplatzes sieht es vor. Schliesslich sind Kundgebungen am Samstag möglich, ebenso sind Ausnahmen vom Verbot möglich und Spontandemos. Umgekehrt kann man gleich argumentieren, wenn Kundgebungen grundsätzlich erlaubt sind, sind auch Einschränkungen möglich. Zudem hat es schon einige Fälle während den Sessionen gegeben, beispielsweise die Demos gegen die Nicht-Wahl von Christiane Brunner in den Bundesrat, Swissair-Demo und kürzlich von den JUSOS gegen Nacharbeit. So gesehen besteht zwischen einem Verbot – mit Ausnahmen – und keinem Verbot – mit Einschränkungen – materiell wahrscheinlich kein riesiger Unterschied, sondern mehr symbolisch. Ist das Verbot nicht ein alter Zopf? In einer Zeit, in der man sich manchmal fragt, in welchen Sphären der Realität wir PolitikerInnen leben, könnte es nicht schaden, wenn man auf dem Weg ins Parlament öbbe mal an einer andern Realität vorbeikommt. Dem Stadtrat und dem Grossrat hat das ömel noch nie geschadet.