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Bundesgericht zu Tempo 30

Das Bundesgericht will eine vertiefte Prüfung von Tempo 30 auch auf kantonalen Durchgangsstrassen zur Lärmreduktion. Das ist gut für die Verbesserung der Lebensqualität Thunstrasse-Ostring.

Die NZZ schreibt: "Aufhorchen lässt das Urteil, weil das Bundesgericht in seinen Erwägungen festhält, «alle möglichen und zumutbaren Sanierungsmassnahmen» müssten ausgeschöpft werden." Das unterstützt die Pläne, die Achse Thunstrasse-Ostring zu sanieren. Meine Motion aus dem Jahre 2006 fordert hier ebenfalls zur Verstetigung des Verkehrs und des Lärms Tempo 30.

 

Zum NZZ-Artikel