Bundesgericht zu Tempo 30
|
Quartier
Das Bundesgericht will eine vertiefte Prüfung von Tempo 30 auch auf kantonalen Durchgangsstrassen zur Lärmreduktion. Das ist gut für die Verbesserung der Lebensqualität Thunstrasse-Ostring.
Die NZZ schreibt: "Aufhorchen lässt das Urteil, weil das Bundesgericht in seinen Erwägungen festhält, «alle möglichen und zumutbaren Sanierungsmassnahmen» müssten ausgeschöpft werden." Das unterstützt die Pläne, die Achse Thunstrasse-Ostring zu sanieren. Meine Motion aus dem Jahre 2006 fordert hier ebenfalls zur Verstetigung des Verkehrs und des Lärms Tempo 30.
Zum NZZ-Artikel