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Für ein lebendiges Verhältnis von Volk und Regierung

07/000020 SR 15.10.2007/22./29.11.2007/23.1.2008

Parlamentarische Initiative Daniele Jenni/Franziska Schnyder: Kein Kundgebungsverbot mehr auf dem Bundesplatz während den Sessionen!

Kundgebungsreglement KgR (SSSB 143.1) Art. 6

Werte Anwesende

Diese Initiative ist schon mehrmals verschoben worden, in der Zwischenzeit sind beide Initiantinnen nicht mehr im Rat, Daniele leider nicht mehr unter uns. Das Verhältnis von Volk und Regierung ist immer wieder ein Thema – wir haben im Rat vor 2 Jahren das letzte Mal über die Frage debattiert. Sie hat eine symbolische Bedeutung – kann das Volk sozusagen präsent sein, wenn das Parlament tagt, und ich mache aus meinem Herzen keine Mördergrube, ich finde es völlig ok, dass das Volk, eben auch Leute, wo in Opposition zur Regierung sind, auf dem Bundesplatz ihre Meinung sagen dürfen, ich hoffe wir haben in der Schweiz eben ein lebendiges und nicht ein klinisch sauberes Verhältnis zwischen Volk und Regierung.

Ich wiederhole aber auch, was ich bereits vor zwei Jahren als Referent für die Kommission gesagt habe: es ist kein Schicksalsartikel, denn zwischen der jetzt gültigen Regelung, wo Kundgebungen auf dem Bundeshaus an Werktagen wenn das Parlament tagt verboten sind, wo aber Ausnahmen sowie Spontankundgebungen erlaubt sind, und umgekehrt der Parlamentarische Initiative wo Kundgebungen erlaubt wären, aber Einschränkungen möglich sind, besteht kein grosser praktischer Unterschied. Ich hoffe, wir debattieren das heute, trotz aufgeheiztem Politklima, einigermassen sachlich.

Es geht auch nur um die Werktage – also nicht um die eher grösseren geplanten Kundgebungen an Samstag oder Sonntag. Auch das soll man nicht – der Manipulation zuliebe und damit ein differenziertes Urteil ausschliessend – vermischen.

Formelles

  • zweite Ausgabe einer Parlamentarischen Initiative, hier sicher "geeignetes Instrument" gemäss Art.67 Geschäftsverkehrsreglement. Das Büro vom Stadtrat hat diese PI der zuständigen Sachkommission FSU zugewiesen.
  • Vorgänger: PI zu Lohntransparenz von VR-Mitgliedern in den städtischen Anstalten ewb, BernMobil.
  • Voraussetzungen erfüllt: 30 Mitglieder müssen unterschreiben (32), ausgearbeiteter Entwurf für ein Reglement wird verlangt – mit Art. 6 erfüllt,
  • Antragsrecht GR: Antrag GR vorliegend.

Inhaltliches: nur kurz, was seit der letzten Behandlung im Stadtrat im Rahmen des Demoreglementes passiert ist.

Da ist einmal der Entscheid der Regierungsstatthalterin vom 29. November 2006. Dieser hat sich nicht genau mit dieser Frage befasst, aber im Rahmen der Erwägungen zum Kundgebungsreglement Bedenken geäussert, ob das Verbot überhaupt vor der Kantonsverfassung bestehen könnte (Art. 19/28).

Dann gabs eine Debatte im Nationalrat vom 4.Juni 2007 zur Motion Teuscher, Aufhebung des Kundgebungsverbotes abgelehnt (102:66), Verbotsbefürworter eher kurz angebunden, eine einzige Wortmeldung und kurze Begründung von Otto Laubacher gemäss NR-Protokoll: "Die Zufahrt von Polizei, Sanität und Feuerwehr wäre nur beschränkt gewährleistet.", wenn Verbot aufgehoben würde.

Die gleiche Diskussion gabs wegen den Fanzonen der Euro08. Das gleiche Parlament hat bewusst die Session so belassen, dass sich Euro08 und Session im Juni während einer Woche überschneiden. Auch hier verlangt das Parlament explizit eine Zufahrt, bez. eine Rettungsachse, was selbstverständlich ist für die Stadt und was problemlos eingerichtet wird, ohne dass aber die Fanzone auf dem Bundesplatz für 30'000 Leute geschmälert würde.

Schliesslich gibt es immer wieder Kundgebungen, beispielsweise die CVP mit der Kundgebung vom 14. Juni 2006 bei Wahl von Doris Leuthard in den Bundesrat (mit Zelt) oder zuletzt bei den emotionalen Tagen im Dezember 2007 bei der Abwahl von ex-Bundesrat Blocher, wo sich von Gegner und Befürwortern vor dem Parlament versammelt haben.

Stellungnahme Gemeinderat

Argumente für Beibehaltung des Verbotes aus Sicht Gemeinderat: lange Dauer Verbot (seit 1925), letztes formelles Schreiben NS/SR-Präsidium 2000, Ausnahmen möglich, Interesse am freien Zugang der Parlamentarier zum Bundeshaus überwiegt Interesse der Kundgebungsveranstalter/Teilnehmer an freier Meinungsäusserung.

Stellungnahme der Kommission:

Ist wankelmütig, oder nicht sehr entschlusskräftig, wie immer, d.h. das dritte mal, wo diese Frage in der Kommission beraten wurde, auch diesmal Entscheid mit Stichentscheid des Präsidenten oder der Präsidentin, wechselnd ja/nein je nachdem welche Partei das Präsidium innehat: Kommission empfiehlt diesmal ebenfalls die Ablehnung der Initiative. Gründe sind im Vortrag, hier noch die Argumente der Mehrheit aus der Kommissionssitzung:

  • Man will als Gastgeber Rücksicht nehmen auf die Wünsche der Parlamentsmitglieder,
  • Parlamentarier sollen nicht unter Druck gesetzt werden.
  • Die Belastung durch Kundgebungen ist sonst schon gross genug
  • Ausnahmen sind möglich, auch Kundgebungen in der Nähe (Waisenhausplatz).

Auf die Argumente der Minderheit gehe ich nicht weiter ein, weil es ja nicht um eine Abstimmungsbotschaft mit pro und kontra-Argumenten geht, sondern um eine Parlamentarische Initiative, wo die Kommission wie gesagt Ablehnung empfiehlt.