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SR vom 20.10.2005 Eintretensdebatte

Kundgebungsreglement KgR (SSSB 143.1)

 

Werte Anwesende

Das Kundgebungsreglement hat eine Gesamterneuerung von Stadt- und Gemeinderat, zwei Legislaturperioden, 3 PolizeidirektorInnen und 4 Kommissionssitzungen überstanden. Wenn wir es heute fertig beraten, sind wir immer noch schneller als beim gültigen Reglement, wo 1995 dreimal durch den Stadtrat gegangen ist.

Im Stadtrat hat am 24. Februar bereits die Auslegeordnung von den Parteien gemacht: Das Spektrum geht von unbedingt nötig über Zeitschinderei, operativ überladen bis absolut unnötig und rechtlich unhaltbar. Klar ist aber der Wille von einer Mehrheit geworden, dass man das Reglement jetzt verabschiedet. Der Stadtrat hat denn folgendes entschieden:

Nein zum Nichteintreten: mit 14 Ja, 53 Nein, (4 Enthaltungen)

Nein zur Zurückstellung des Reglements mit 16 Ja, 51 Nein, (4 Enthaltungen)

Ja zum Antrag auf Rückweisung an die Kommission mit 46 Ja, 26 Nein.

Völlig zu Recht hat meiner Meinung der Stadtrat die Kommission zum Nachsitzen verdonnert: Die Rückweisung ist mit der Erwartung verbunden gewesen, dass die Kommission eine Detailberatung zuhanden vom Stadtrat durchführt. Ich kann dem Stadtrat versichern, dass wir diesen Job ernst genommen. Die Kommission hat Anträge und eine konsolidierte Meinung zu fast allen Anträgen aus den Fraktionen. Eine erste Beratung der einzelnen Artikel hat die Kommission noch in der letzten Legislatur als FKÖ am 24. Mai 04 durchgeführt. Dank diesen Vorarbeiten haben wir die Detailberatung in der Kommission am 4. April 05 zwar zügig, aber trotzdem umfassend durchgeführt, nochmals "the full monty" sozusagen, mit Eintretensdebatte und Abstimmung über alle bisher gestellten Anträge, auch die, wo schon einmal abgelehnt worden sind. Dies im Sinne der Transparenz und Vollständigkeit, aber auch, weil mit der neuen Legislatur die Mitglieder der Kommission zum Teil gewechselt haben. Wenn ich die beiden Beratungen vergleiche, dann sind die wesentlichen Beschlüsse aus der ersten Sitzung bestätigt worden, und das Verständnis, dass es um die Bewilligungspflicht geht, ist gewachsen. "Das Ziel müsste sein, dass so viele Kundgebungen wie möglich korrekt ablaufen", hat ein Kommissionsmitglied formuliert. Das Motto gilt weiterhin, und ich habe den Eindruck, dass mittlerweile bei allen Differenzen eine sachlichere Diskussion möglich ist als in der Entstehungszeit vom Reglement, wo noch in der Zeit vom vorletzten Polizeidirektor fallt. Auch Barbara Hayoz hat im Stadtrat vom 24. Februar die Bereitschaft zu "Augenmass" signalisiert. Die Kommission empfiehlt dem Stadtrat mit 9:1 Stimmen Eintreten auf das Reglement.

Die Meinung von der Kommission zu den einzelnen Artikeln und zu den vorliegenden Anträgen werde ich in der Detailberatung vertreten. Drei Fragen werden wahrscheinlich im Vordergrund stehen: Wie lange soll der Zeitraum sein, in dem eine Kundgebung noch spontan ist, soll die Entfernungspflicht rein oder raus, und sollen während den Sessionen Kundgebungen auf dem Bundesplatz erlaubt oder verboten sein. Bei der Entfernungspflicht hat sich die Kommission zweimal – das zweite Mal noch deutlicher als das erste Mal – für streichen ausgesprochen. Bei der Dauer von Spontandemos und bei dem Verbot während den Sessionen ist die Kommissionsmeinungen nicht ganz so eindeutig.

Zum Vortrag möchte ich nicht mehr viel sagen – über weite Strecken befasst er sich ja mit Artikeln, wo wir in der Detailberatung darauf zurückkommen werden. Auch die Vorgeschichte ist Geschichte, dazu nur soviel: Über die Notwendigkeit von einer Totalrevision kann man weiterhin geteilter Meinung sein. Im Vortrag ist in diesem Zusammenhang von einem Gerichtsurteil die Rede. Es geht um den Freispruch von Christiane Brunner wegen Teilnahme an einer Sponandemo gegen die Ablehnung der Mutterschaftsversicherung. Immerhin werden auch heute die meisten Demos ganz normal und ordentlich mit einer Bewilligung durchgeführt. Ursprünglich hat die Polizei die Totalrevision auch mit dem Verzicht auf eine Verordnung begründet. Jetzt soll es trotzdem so eine Verordnung geben. Sie liegt aber bis jetzt nur in Stichworten vor.

So. Jetzt liegt es am Stadtrat. Die Kommission empfiehlt zum Kundgebungsreglement – in der Variante der Kommission und mit diesen Änderungen – ein Ja. Das Resultat der Schlussabstimmung: 6 Ja, 2 Nein, 2 Enthaltungen.