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Ein gesamtstädtisches Glasfasernetz als Teil der Grundversorgung

Motion SP/JUSO (Giovanna Battagliero/Thomas Göttin)

Die Leistungsfähigkeit der schweizerischen Datennetze ist im internationalen Vergleich ungenügend und das Ausbaupotential ist gross. Auch in Bern besteht Handlungsbedarf. Bisher sind Glasfasernetze nicht durchgehend bis zu den Haushalten ausgelegt. Die letzte Meile bis zum Haus besteht meistens noch aus Kupferleitungen, welche keine grossen Bandbreiten erlauben. Glasfasernetze (Breitband-Telekommunikationsnetze) ermöglichen es hingegen, einen Haushalt oder ein Unternehmen mit Breitbandanschluss zu versorgen.

 

Die Städte Zürich und Genf sind mit dem Bau von eigenen Glasfasernetzen am weitesten. In der Stadt Zürich haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger am 11. März 2007 einem Rahmenkredit von 200 Mio. Franken und der Änderung der Gemeindeordnung zugestimmt. Damit konnte das Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (ewz) mit dem Aufbau und Betrieb eines Glasfasernetzes beginnen. Bis in 6 Jahren will ewz 40'000 Haushalte angeschlossen haben. In St. Gallen soll die Bevölkerung demnächst über einen Rahmenkredit für den Bau eines städtischen Glasfasernetzes befinden, der im Parlament einstimmig angenommen worden ist.

 

Mit einem eigenen Glasfasernetz könnte die Stadt Bern den Anbietenden von Kommunikations-Diensten (TV, Internet, Telefon etc.) ein leistungsfähiges Datennetz unter Wettbewerbsbedingungen zur Verfügung stellen. Das ermöglicht den Endkundinnen und Endkunden einen günstigen und modernen Zugang zu multimedialen Diensten mit einfachem Wechsel des Dienstanbieters. So herrscht Wettbewerb, wo er sinnvoll ist, nämlich bei den Dienstleistungen. Die Infrastruktur dagegen gehört in die öffentliche Hand. Nur so kann ein diskriminierungsfreier Zugang für alle gewährleistet werden. Der Bau eines gesamtstädtischen Glasfasernetzes gehört nach Auffassung der SP/JUSO-Fraktion gleich wie die Wasserversorgung, die Kehrichtverwertung und die Versorgung mit Energie (Elektrizität, Gas und Fernwärme) zur Grundversorgung.

 

Mit dem Bau eines gesamtstädtischen Glasfasernetzes stärkt die Stadt den Wirtschaftsstandort Bern. Das Angebot einer Infrastruktur im Telekommunikationsbereich ist ein Kriterium im Standortwettbewerb für die Gewinnung neuer Unternehmen. Die bestehende Infrastruktur von ewb zu den Haushalten (Elektrizität, Gas, Wasser) kann genutzt werden, es sind wenig und koordinierte Grabungsarbeiten nötig und Infrastruktur-Synergien können genutzt werden.

 

Die Swisscom hat Mitte September 2008 erstmals angekündigt, dass sie bis Ende 2009 neben Zürich, Genf, und Basel auch in den Städten Bern, St. Gallen, Freiburg und Lausanne Glasfasernetze bauen will. Die SP/JUSO-Fraktion ist der Ansicht, dass der Bau von mehreren parallelen Infrastrukturen unbedingt zu vermeiden ist – und nicht derselbe Fehler gemacht werden sollte wie bei der Errichtung der Mobil-Netze. Das Modell der Swisscom ist zudem noch mit zahlreichen Fragezeichen behaftet. Auf der Grundlage einer einzigen Infrastruktur sind die Regelungen für Datentransport und Service/Dienstleistungsangebote zu klären. Dabei ist im Sinne einer Trennung von Infrastruktur und Dienstleistung darauf zu achten, dass ewb als Grundversorgerin keine Dienstleistungen anbietet.

 

Bereits heute ist das ewb aufgrund des Reglements berechtigt, Fernmeldedienste anzubieten (vgl. Art. 1 und 4 ewb-Reglement). Aufgrund der Tragweite des Geschäftes ist das ewb-Reglement dahingehend anzupassen, dass ewb auch Fernmeldedienste als Teil der Grundversorgung zu gewährleisten hat.

 

 

Der Gemeinderat wird deshalb beauftragt:

 

  1. Bern, 6. November 2008 ewb im Rahmen einer Änderung des ewb-Reglements zu verpflichten, als Teil der Grundversorgung auch Fernmeldedienste anzubieten.

     

  2. ewb aufzufordern, umgehend die Projektierung und Planung für den Bau eines gesamtstädtischen Glasfasernetzes an die Hand zu nehmen und die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um unverzüglich mit dem Bau beginnen zu können.

     

  3. ewb aufzufordern, den Dialog mit der Swisscom zu suchen und zu verhindern, dass parallel Glasfasernetze aufgebaut werden.