Knappe Wahlresultate: knapp und ok
Stadtrat 2.11.2006: Motion Weil/SVP: Nachzählung nach Bundesgerichtsentscheid
Werte Anwesende
Die Forderung nach einem Verfahren zum Nachzählen bei knappem Wahlausgang ist immer wieder Thema in Stadtrat. Wir bedauern das,
· weil damit suggeriert wird, ein knappes Wahlergebnis sei immer irgendwie nicht korrekt und verdächtig,
· weil damit suggeriert wird, es gäbe ein korrektes, zweifelfreies Nachzählverfahren und eine klare Möglichkeit, die Grenze dafür zu bestimmen,
· und weil letztlich damit auch ein Null-Fehler-, zero-tolerance-Denken gefördert wird, wo bis zum letzten Buchstaben – das ist wörtlich gemeint, ob etwa Möller für Müller noch gilt auf dem Stimmzettel – alles einklagbar ist und auch eingeklagt wird.
Die Debatte haben wir vor genau einem Jahr schon geführt, und die SP/JUSO-Fraktion bleibt bei ihrer Haltung: Das Wahl- und Abstimmungssystem in der Schweiz und in Bern ist sehr gut und wird korrekt umgesetzt, und für alle Fragen von der Umsetzung längt das Gesetz über die politischen Rechte. Wir unterstützen den Gemeinderat in seiner Antwort. Die Motion ist übrigens auch nicht schlüssig, weil zuerst von Unregelmässigkeiten die Rede ist, am Schluss aber die Forderung doch wieder das Vorgehen bei knappem Wahlausgang betrifft. Wir lehnen die Motion also ab. Als Postulat würden wir sie unterstützten – bei einigen Enthaltungen - weil hat der Stadtrat schliesslich beschlossen hat, dass der Gemeinderat Lösungen bei knappen Stimmendifferenzen prüfen muss, und was die Vor- aber auch die Nachteile sind.