Fraktionserklärung Lebens-Partnerschaften 4.11.2004
Personalvorsorgereglement der Stadt Bern, Teilrevision: Gleichstellung von eheähnlichen Gemeinschaften
Werte Anwesende
Für die SP/JUSO-Fraktion ist die Gleichstellung von Lebenspartnerschaften mit der Ehe eine Selbstverständlichkeit. Wir leben in einer Zeit, in der immer weniger Menschen heiraten und mehr scheiden, und jede Form, in der sich Menschen langfristig binden und damit Verantwortung nicht nur für sich selber übernehmen, verdient unsere Unterstützung. In dieselbe Richtung geht die Entwicklung auf nationaler Ebene bei der zweiten Säule, beim Partnerschaftsgesetz und bei immer mehr Pensionskassen. Die Stadt Bern ist mit ihrer Änderung keineswegs an allervorderster Front, sondern, sagen wir mal, im vorderen Mittelfeld..
Trotzdem hat sich das Personalvorsorge-Reglement vor allem wegen der Beitragserhöhung als veritable Knacknuss erwiesen. Es brauchte einige Gespräche, bis sich eine Lösung abgezeichnet hat. Denn bis jetzt haben alle Pensionskassen die Gleichstellung von Partnerschaften ohne Erhöhung der Beiträge eingeführt. Zu Recht macht man sich heute mehr Gedanken über die Kosten. Allerdings sind 0,5 Lohnprozenten (je 0,25 für Arbeitgeber und ArbeitnehmerInnen), wo der Gemeinderat mehr will, viel, genauer gesagt das ist an der oberen Grenze – ich komme darauf nochmals zurück. Das würde, wenn der Gemeinderat das Reglement sofort in Kraft setzen möchte, auch sofort lohnwirksam. So eine Belastung fällt für viele ArbeitnehmerInnen in der schwierigen wirtschaftlichen Lage ins Gewicht. Das ist Geld, das im Portemonnaie fehlt, und zwar vor allem bei jenen, die nicht den grossen Zapfen verdienen. Aus diesem Grund - nicht etwa, weil sie gegen die Gleichstellung von Lebenspartnerschaften sind – haben die VertreterInnen der ArbeitnehmerInnen in der Verwaltungskommission Nichteintreten auf die Vorlage zum jetzigen Zeitpunkt beschlossen. Die SP nimmt diese Sorge ernst. Denn uns ist klar, für den Erfolg der Vorlage braucht es die Verständigung unter allen wesentlichen Beteiligten. An einer Blockade haben wir kein Interesse, das haben höchstens jene, die gar nichts wollen, ausser vielleicht die Augen vor der Realität zu verschliessen.
Der Antrag der FKÖ ist leider kein brauchbarer Ausweg sondern führt in eine Sackgasse. Mit ihm werden nur die homosexuellen Partnerschaften, wo nach Partnerschaftsgesetz eingetragenen sind, der Ehe gleichgestellt. Damit hätten wir mit Gesetz nur das ohnehin vorgeschriebene Minimum und ohne Partnerschaftsgesetz überhaupt gar nichts.
Die Lösung, wo unsere Fraktion dahinter steht, umfasst vier Punkte. Sie sind als Anträge in der Tischauflage in der rechten Spalte zu finden. Auf dieser Basis wird unsere Fraktion auf die Vorlage eintreten. Wir hoffen, dass dieser Weg auch für die andern Fraktionen gangbar ist. Ich möchte den Vorschlag im folgenden kurz skizzieren. Zu den einzelnen Anträgen wird Markus Lüthi in der Detailberatung noch Stellung nehmen.
- Das Reglement soll erstens alle Lebenspartnerschaften, gleich stellen, sofern die entsprechenden Bedingungen erfüllt sind. Der Antrag der SP zu Artikel 43a Absatz 1 und 2 entspricht inhaltlich dem Antrag des Gemeinderates, er ist aus redaktionellen Gründen jedoch in zwei Absätze aufgeteilt.
- Der zweite Antrag stammt ursprünglich – die Referentin hat es erwähnt – aus der FKÖ. Er wurde aber mit der zweiten Lesung der Kommission wegen der Beschränkung auf eingetragene Partnerschaften obsolet. Bei den kumulativ nötigen Bedingungen für eine Lebenspartnerschaf, sieht der Antrag (Artikel 43a Absatz 2 litera c) eine Angleichung an die Formulierung im BVG vor.
- Der Antrag zur Melde- oder Hinterlegungspflicht einer Unterstützungsvereinbarung stammt ursprünglich ebenfalls aus der FKÖ. Im Unterschied zum Vorschlag des Gemeinderates macht es die Meldepflicht möglich, dass eine Kasse den Kreis der Anspruchsberechtigten im voraus besser kennt. Eine solche Meldepflicht kennen übrigens auch andere grosse Kassen. (Artikel 43a Absatz 3)
Dies ist ein überschaubarer Zeithorizont. Die Gleichstellung kommt, sie kommt für alle Partnerschaften, sie kommt nicht in der irgendwann in der fernen Zukunft, sondern zwei Jahre nach Inkrafttreten des Reglementes. Bis zu diesem Zeitpunkt gibt es keine Beitragserhöhung, und dies ist eben ein wichtiges Element bei der Beurteilung, wie ich eingangs erwähnt habe. Die Vorlaufphase von zwei Jahren hat - zusammen mit der Meldepflicht – noch einen weiteren Vorteil: Weil die Kasse in etwa weiss, wer Anspruch auf einer Partnerrente hat, kann sie die nötigen Beiträge genauer abschätzen.
Noch ein Wort zur dieser Beitragserhöhung. Es ist richtig, dass wir im Rat nicht an den Beitrags-Prozenten herumschräublen. Aber zu den Grundlagen der Berechnungen möchte ich etwas sagen. Bei aller Versicherungsmathematik für Spezialisten: Die grundlegenden Annahmen sind für alle, Spezialisten und Nicht-Spezialisten, gleich sicher oder unsicher. Die Beitragserhöhung basiert die auf der Annahme, dass 25% der nicht verheirateten aktiven Mitglieder eine Partnerrente beziehen. Wie sieht dies bei den andern Kassen aus? Bis jetzt gibt es nur wenige gesicherte Zahlen. Aber wie immer man diese dreht und wendet: Bei allen Kassen mit Partnerrente ist man noch Lichtjahre von dieser 25%-Annahme entfernt. Klar kann man erwarten, dass dieser Anteil steigt, er bewegt sich aber noch in sehr, sehr bescheidenen Dimensionen. Nur zur Illustration der Grössenordnungen ein paar Zahlen (ein richtiger Vergleich wird schnell wieder kompliziert): Bei der Migros kamen Ende letzten Jahres auf 3'034 Ehegattenrenten 13 Partnerrenten (Gleichstellung schon 1998 eingeführt), in der Stadt Biel ist es bei 283 Ehegattenrenten eine Partnerrente und bei der Gewerkschaft SMUV, welche die Gleichstellung seit über zehn Jahren kennt gibt es noch keine einzige Partnerrente. Die SP geht darum davon aus, dass die zuständigen Gremien, und insbesondere auch die ArbeitnehmervertreterInnen, bei der jährlichen Beitragsberechnung ganz genau hinschauen. Die zukünftige Beitragserhöhung muss auf die absehbaren Zusatzkosten der Gleichstellung abstellen, und nur auf das. Denn die Kasse muss auch die Möglichkeit behalten, dass sie auf andere soziale Anliegen Rücksicht nehmen kan.
Mit diesem Gesamtpaket haben wir hoffentlich einen gangbaren Weg gefunden. Hut ab vor den beteiligten Parteien aber auch Gewerkschaften und Arbeitnehmerverbänden, wo dahinter stehen können. Sie alle zeigen damit, dass sie keinen Scherbenhaufen, sondern eine zeitgemässe Lösung wollen.
Formell möchte ich nochmals betonen, dass wir auf dieser Grundlage für Eintreten stimmen, dass wir den SP-Anträgen zustimmen, dass wir die Anträge der Kommission und des Grünen Bündnisses ablehnen. Zum FDP-Antrag werden wir nach seiner Begründung Stellung nehmen. Der Abschreibung der Motion Weber werden wir zustimmen. Besten Dank.