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Teilrevision Personalvorsorgereglement 3.2.2005

Werte Anwesende

Der Grund für diese Teilrevision ist ein – wie man das heute nennt - "autonomer Nachvollzug" von Änderungen im Bundesrecht. Die BVG-Änderungen sind erst Oktober 2003 im Parlament diskutiert worden und auf den 1. April 2004 in Kraft getreten. Worum geht es

a. verbesserte Transparenz

Es gibt zwingende Änderungen aufgrund vom BVG, wo mit der Umstellung auf eine neue Rechnungslegung zu tun haben. Da besteht für die Kasse ein gewisser Spielraum. Grundsätzlich hat sie den Minimalstandard übernommen. Sie könnte weiter gehen, oder ist in Teilbereichen auch schon weiter. Nach der Prüfung durch externe Spezialisten ist bei der städtischen Pensionskasse eine Anpassung in vier Bereichen nötig geworden:

  1. Auskunftsrecht: Das gilt neu auch gegenüber Rentenberechtigten, nicht nur Aktiven
  2. Detaillierterer Ausweis der Verwaltungskosten: Unterteilung in Kosten für allg. Verwaltung, Vermögensverwaltung, Marketing und Werbung
  3. Wahl und Zusammensetzung des paritätischen Organs (Verwaltungskommission)
  4. Ausbildungspflicht für Mitglieder der Verwaltungskommission

b.Mindestzinssatz

Statt einem fixen Mindestzinssatz von 4% gilt jetzt der Hinweis auf den Mindestzinssatz, wo vom Bundesrat jährlich festgelegt wird. Die – unerfreulichen - Hintergründe über die Anpassung des Mindestzinssatzes auf Bundesebene will ich hier nicht wiederholen. Über die Auswirkungen auf die Versicherten der Pensionskasse informiert der Vortrag auf Seite 2/5.

 

Die Teilrevision ist - kann man sagen - grundsätzlich problemlos. Im Bereich von der Transparenz sind die Änderungen durch BVG-Bestimmungen im Prinzip vorgeschrieben. Das ähnliche gilt für den Mindestzinssatz. Die Verwaltungskommission ist selber einstimmig dafür, ebenso dafür sind die Personalverbände (vpod, Polizeiverband, Städt. Personalverband). Das gleiche gilt für die unsere Kommission, wo das Geschäft vorberaten hat.

Zu Reden hat in der Kommission ein Punkt gegeben – das Präsidium der Verwaltungskommission. Dazu legt sie einstimmig einen Antrag vor, den ich kurz begründe (er betrifft Art. 76 Absatz 5 formuliert auf dem Zusatzblatt).

Bisher ist nach Reglement der Gemeinderat FPI "von Amtes wegen" Präsident gewesen. Das nicht mehr zulässig. BVG 51 Abs. 3 schreibt neu vor, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Präsidium abwechseln. Sinn und Zweck davon:

  • Man will verhindern, dass ein Präsident zuviel Machtfülle anhäuft und dass damit ein Pensionskassen-System ohne Checks and Balances entsteht. Solche Beispiele haben wir, nicht bei der städtischen, aber andern Pensionskassen erlebt.
  • institutionalisiertes Übergewicht der Arbeitgeberseite abbauen und Arbeitnehmerseite stärker in Verantwortung nehmen

Alternierendes System wird schon häufig angewandt.

Als Ausnahme lässt das BVG auch eine andere Regelung zu. Der Gemeinderat hat das ursprünglich gewollt mit der Formulierung "die Verwaltungskommission konstitutiert sich selbst". Das aber hätte zur Folge gehabt, dass der zuständige Gemeinderat höchstwahrscheinlich Präsident gebleiben wäre und das wäre ebbe gerade nicht der Sinn der neuen Transparenz-Regelung gewesen.

Darum schlägt die Kommission ganz einfach vor, dass man die normale BVG-Regelung Art. 51 Abs. 3 übernimmt. Die entsprechende Formulierung lautet: "Den Vorsitz führt abwechslungsweise die Arbeitnehmenden- und Arbeitgebendenseite. Im übrigen konstituiert sich die Verwaltungskommission selbst". Da geht es unter anderem ums Vizepräsidium, um die Amtsdauer etc.. Es ist kein Problem, wenn sich die Kommission in diesen Fragen selbst organisiert.

Die Kommission beantragt dem Stadtrat einstimmig: Eintreten und Zustimmung zur Vorlage sowie Annahme des Antrags zu Art. 76 Absatz 5. Ich werde mich deshalb, wenn nicht mehr nötig ist, in der Detailberatung auch nicht mehr äussern.

Zudem kann ich gleich noch die Haltung von meiner Fraktion weiter geben. Aus Arbeitnehmersicht – auch in Absprache mit Vertretern aus der Verwaltungskommission - ist sowohl die Teilrevision wie der Antrag der Kommission in Ordnung. Das gleiche gilt für die SP/JUSO-Fraktion. Wir werden eintreten und zustimmen.