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Sparhysterie ohne Konzept und Controlling

Wo wird eigentlich real gespart? Wo wird gleichviel oder mehr ausgegeben? Und wo werden Ausgaben zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden lediglich hin und her geschoben?

Nichts Unmöglicheres, als eine Gesamtschau der Sparvorhaben auf den drei politischen Ebenen vorzunehmen.

Die neoliberale Politik produziert seit anfangs der Neunzigerjahre zwar Sparpaket um Sparpaket, meist ausgabenseitig. Und doch gibt es keine eigentliche Zusammenstellung der bisher getroffenen Sparmassnahmen. Sowohl methodisch als auch vom Zeitaufwand her wäre dies fast unmöglich, antworten die angefragten Fachstellen: weder die eidgenössische Finanzverwaltung, die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren (FDK), der Schweizerische Gemeindeverband noch der Städteverband verfügen über aggregierte Daten. Auch universitäre Institute von USG, IDHEAP oder KOF/ETH müssen passen.

Diese Lücke hat economiesuisse, der Verband der Schweizer Unternehmen und stärkste Lobby der Wirtschaft, erkannt. Als "Primeur" bezeichnet sie ihr "Monitoring Ausgabenkonzept", mit dem sie "erstmals für die Schweiz eine konsolidierte Sicht sämtlicher öffentlicher Ausgaben nach Aufgabenbereichen und Staatsebenen präsentiert" (vgl. dossierpolitik, 1. März 2004; ausgabenkonzept, juni 2002). Mit ihren Darstellungen liefert sie das finanzpolitische Programm für die Rechte gleich mit: Steuersenkungen und Staatsabbau.

Höchste Zeit ist es darum, dass sich auch wissenschaftliche Stellen der Gesamtschau der Entwicklung der öffentlichen Haushalte widmen und eine Datenbank mit aggregierten Daten aller drei föderalistischen Ebenen führen, die verifiziert werden kann und wissenschaftlichen Kriterien standhält. Die de facto-Auslagerung an economiesuisse darf diesen staatspolitisch wichtigen Bereich nicht monopolistisch besetzen.

Fakt ist, eine "Finanzpolitik à la Schnipp-Schnapp"

  1. Schnipp: Steuern runterfahren durch Entlastung der Privilegierten (Hauseigen-
  2. Schnapp: Die sinkenden Einnahmen verursachen Defizite und/oder Verschuldung.

Dagegen wird mit Sparpaketen eingeschnappt.

Jüngstes Beispiel: Bundesrat Merz zu den Mindereinnahmen von 165 Millionen Franken aus der Hau-Ruck-Aktion "Kalte Progression": "Dieser Fehlbetrag ist in der laufenden Legislaturplanung nicht vorgesehen und es braucht dafür ein spezielles Entlastungsprogramm" (SonntagsBlick, 14.3.2004, S. 28).

 

 

 

 

 

Hauptsache: die Motorsäge läuft!

Allein eine Übersicht über die derzeit laufenden Sparprogramme von Bund und Kantonen ist seitenfüllend:

GemeinwesenMassnahmeStand der BehandlungZeitliche UmsetzungGrössenordnung der Haushaltverbesserung pro Jahr
 
BundEntlastungsprogramm 03Wurde in der Dezembersession 03 der eidg. Räte fertig behandeltAb 2004 – 20063 – 3,5 Mia. Franken
Entlastungsprogramm 04In ErarbeitungAb 2006/072,5 Mia. Franken
ZürichSanierungsprogramm 04Behandlung im Gange; teilweise genehmigtAb 2004343 Mio. Franken
BernStrategische Aufgabenüberprüfung SARÄusserst umstritten/Umsetzung einzelner Bereiche fraglichAb 2003 - 2006421 Mio. Franken
LuzernSanierungsmassnahmenIn Erarbeitung200595 Mio. Franken
UriSparmassnahmenIn Erarbeitung2005Noch offen
SchwyzMassnahmenplan zur Wiederherstellung des HaushaltgleichgewichtsIn Erabeitung2005/06Noch offen
Obwaldengenerelles Aufgaben überprüfungs- und Entlastungsprogramm (GAP) für den StaatshaushaltIn Erarbeitung200512 Mio. Franken
NidwaldenDer Regierungsrat wird sich anlässlich der Klausursitzung im November 2003 über die Möglichkeiten eines kantonalen Entlastungsprogramms entscheiden.In Erarbeitung2005offen
GlarusSparmassnahmenpaket 2004Beim Parlament200420 – 25 Mio. Franken
ZugZuger Finanz- und Aufgabenreform (ZFA)In der VernehmlassungMit NFADie Hälfte der Auswirkungen des NFA sollen durch die Gemeinden mitgetragen werden (60 Mio. Franken)
FribourgSparmassnahmenIn Erarbeitung2005Noch offen
SolothurnProjekt SO+Im Parlament beschlossenAb 2001 in Umsetzung, bis 200896 Mio. Franken
Basel-StadtMassnahmenpaket zur Reduktion der Aufgaben und LeistungenEinzelmassnahmenweise im ParlamentAb 2003 – 2008100 Mio. Franken
Basel-LandGenerelle AufgabenüberprüfungIn Vorbereitung2005 - 2007200 Mio. Franken
SchaffhausenProjekt "Entlastung des Staatshaushaltes 2"In Vorbereitung2005 / 200630 Mio. Franken
St. GallenMassnahmenpaket 2004Zum Teil bereits beschlossen, zum Teil im Parlament2004 / 200568 Mio. Franken
GraubündenStruktur- und Leistungsüberprüfung zur Sanierung des KantonshaushaltsIm Parlament beschlossen2004 - 200764 – 106 Mio. Franken
AargauEntlastungsmassnahmenIm Parlament teilweise genehmigt2006787 Mio. Franken (kumuliert)
TicinoSparpaketBehandlung im Gange2004Bis 100 Mio. Franken
VaudSparpaketZum Teil im Budget 2004 enthalten, zum Teil separate Gesetzesänderungen2004ff110 Mio. Franken
NeuchâtelBudgetsparmassnahmenBehandlung bevorstehend2003 - 200580 Mio. Franken
GenèveSparpaketIn Vorbereitung2005/2006Noch nicht definiert
JuraSparpaketIn Vorbereitung2005 – 2008Noch nicht definiert

Quelle: Kurt Stalder, FDK, Februar 2004

 

Sparmassnahmen auf Bundesebene

Bei den "Sanierungsmassnahmen 1992 für den Bundeshaushalt" wurde die Wirkungsbilanz für die Kantone insgesamt sowie für die einzelnen Kantone noch recht sorgfältig erhoben.

Bei den "Sanierungsmassnahmen 1993 für den Bundeshaushalt" war die Überwälzungswirkung auf die Kantone schon diffuser. Trotz der deklarierten Zielsetzung, eine Lastenüberwälzung auf die unteren Staatsebenen nach Möglichkeit zu vermeiden, kam die Botschaft vom 4.10.1993 zu folgendem Schluss:

"Eine detaillierte Quantifizierung der Auswirkungen des Sanierungsprogramms 1993 des Bundes auf die einzelnen Kantone wäre diesmal wegen zahlreicher Unbekannter äusserst problematisch. So kann die Frage, inwieweit sich die Kantone in einzelnen Kürzungsbereichen ebenfalls von der Subventionierung befreien können, erst durch noch anstehende politische Entscheide in den Kantonen selbst beantwortet werden. Während beim letztjährigen Sanierungsprogramm die Auswirkungen auf die einzelnen Kantonshaushalte grösstenteils eindeutig bezifferbar waren, fehlt diesmal dieser "sichere" Sockel. Wegen der Unmöglichkeit, die kantonsweisen Auswirkungen zuverlässig abzuschätzen, musste denn auch auf die Erstellung einer entsprechenden Tabelle verzichtet werden."

Die "Sanierungsmassnahmen 1994 für den Bundeshaushalt" bezifferten die Auswirkungen auf die einzelnen Kantone detailliert. Gesamthaft wurden die Kantone mit 120 Mio Franken mehrbelastet (270 Mio Belastungen - 150 Mio Entlastungen) [vgl. Botschaft S. 124, Tabelle].

Das "Stabilisierungsprogramm 1998" als Folge des Runden Tischs belastete die Kantone vor allem mit dem sogenannten Sparbeitrag, der 2001 500 Millionen erreichte. Betroffen waren v.a. der öffentliche Verkehr, die Berufsbildung, die Stipendien, der Straf- und Massnahmenvollzug sowie vor allem die Kantonsbeiträge an die AHV.

Anderseits bewirkte die Erstreckung der Rentenanpassung bei der AHV und IV eine einmalige Reduktion der Kantonalen Beiträge an diese Sozialwerke im Umfang von 45 Millionen im Jahre 2001. Zu Mehreinnahmen von 180 Millionen Franken pro Jahr ab 2001 bei den Kantons- und Gemeindesteuern sollte die Schliessung einzelner Steuerlücken führen.

In der Gesamtbilanz betrug die Mehrbelastung der Kantone 291 Mio (510 Belastung - 219 Entlastung bzw. Mehreinnahmen bei den Steuern (u.a. durch Begrenzung des Schuldzinsabzugs).

Das Entlastungsprogramm 2003 für den Bundeshaushalt (EP 03)

dämpft das Wirtschaftswachstum in den drei Jahren 2004 - 2006 um jeweils 0,1 Prozentpunkte. Entsprechend fällt das reale Bruttoinlandprodukt im letzten Jahr des Entlastungsprogramms 2003 (2006) 0,3 Prozent geringer aus als im Referenzszenario. Die Zahl der Erwerbstätigen sinkt 2004 - 2006 um bis zu 8000 Personen.

(Botschaft vom 2.7.03 zum EP 03, S. 5634)

Das EP 03 wirkt somit prozyklisch verschärfend auf die flaue Konjunktur in der Schweiz und drückt das BIP-Wachstum bereits 2004 um minus 0,1 Prozentpunkte (z.B. 1,3 statt 1,4).

Während die Kantone beim Stabilisierungsprogramm 1998 einen substantiellen Sparbeitrag zu leisten hatten, gilt für das Entlastungsprogramm 2003 der Grundsatz, dass auf reine Lastenabwälzungen so weit wie möglich verzichtet wird. Es ist allerdings nicht zu vermeiden, auch Massnahmen zu ergreifen, von denen die Kantone direkt oder indirekt betroffen sind.

(Botschaft vom 2.7.03 zum EP 03, S. 5629)

Über genaue Wirkungen auf die Kantone und Gemeinden schweigt sich die Botschaft vom 2.7.2003 aus.

Hingegen liefert sie eine ziemlich ehrliche Selbstkritik:

Ein Entlastungsprogramm ist für eigentliche Systemkorrekturen, beispielsweise im Sozialversicherungsbereich, wenig geeignet. Infolge des notgedrungen sehr engen Zeitplans und der Tatsache, dass praktisch jeder Aufgabenbereich betroffen ist, müssen sich die Sparvorschläge auf relativ einfache, finanziell nach Möglichkeit gewichtige Korrekturen beschränken. Tiefgreifende Politik- bzw. Aufgabenreformen bedürfen einer langen Vorbereitungszeit sowie einer breiten und zugleich in die Tiefe gehenden politischen Diskussion. Daher wird auf solche Reformen im Rahmen der hier vorgelegten Entlastungsmassnahmen verzichtet.

(Botschaft vom 2.7.03 zum EP 03, S. 5629)

Die Gemeinden oder:

Die letzten beissen die Hunde

Mit geharnischten Stellungnahmen reagierten sowohl der Schweizerische Städteverband als auch der Schweizerische Gemeindeverband auf das EP 03. Mit einer Frist von 16 Tagen wurden sie im Juni 2003 zu einer schriftlichen Stellungnahme aufgefordert.

Sie rügen den zum Teil geringen Detaillierungsgrad der Sparmassnahmen und vermissen in der obigen Botschaft eine Abschätzung der Auswirkungen der Sparmassnahmen auf die Gemeinden.

Sie bezweifeln die offizielle Bundesmeinung, wonach das Entlastungsprogramm praktisch keine Auswirkungen auf die nachfolgenden Stufen haben wird. Vielmehr rechnen sie damit, dass die Kantone mindestens einen Teil der 212 Millionen Franken, bei denen sie die Wahlfreiheit haben, wie sie den Ausfall der Bundesmittel kompensieren wollen, auf die Gemeinden abwälzen werden.

Unter diese Gruppe fallen die Massnahmen in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft, Natur- und Landschaftsschutz, Stipendien, Universitäten, Fachhochschulen Jugend und Sport, Bevölkerungsschutz, amtliche Vermessung, Ortsbilderschutz, Niveauübergänge, Lawinengalerien sowie Energie. Zahlreiche dieser Bereiche werden in den Kommunen vollzogen. Es ist angesichts der Finanzlage der meisten Kantone klar, dass in diesen Bereichen vor allem die Gemeinden und Städte zur Kasse gebeten werden. Die konkreten Auswirkungen dieser Sparmassnahmen für Gemeinden und Städte wurden entgegen dem klaren Wortlaut von Art. 50 Abs. 2 und 3 BV nicht näher in den Vernehmlassungsunterlagen ausgeführt.

Bedenklich scheint ihnen auch die via Entlastungsprogramm vorgenommenen, verschiedenen Gesetzesrevisionen wie z.B. im Asylbereich (Entzug der Sozialhilfe des Asylbereichs). Da wird ein einschneidender Systemwechsel im Asylrecht vorgenommen, eine Massnahme, die im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren kaum durchgesetzt werden könnte. Dieses Vorgehen ist politisch wie juristisch fragwürdig.

Methodisch fit: die Stadt Bern

Während sich landauf landab Sparpakete konzeptlos aneinanderreihen, sich überlappen und potenzieren, werden meist keine oder nur ungenügende Controllings geführt.

Eine löbliche Ausnahme bildet die Stadt Bern, die für ihre bisher zehn Massnahmenpakete aufgrund definierter Zielsetzungen und Kriterien von Anfang an ein Controlling geführt hat. Der Controllingbericht zu den noch offenen Massnahmen der Pakete 6 - 10 wird 2004 in der Exekutive behandelt.

Materiell beinhalten jedoch auch diese Pakete bildungs- und sozialpolitisch fragwürdige Massnahmen wie Kürzung der Beiträge an die öffentliche Stadt- und Universitätsbibliothek (STUB) sowie Verkauf von Liegenschaften, die durch langjährige MieterInnen bewohnt sind, an die meistbietenden Dritten.

 

Längerfristige Gesamtentwicklung

Aufschlussreich ist der Anteil der grossen Ausgabenblöcke an den Gesamtausgaben der öffentlichen Haushalte über mehrere Jahrzehnte (1970 - 2000):

  • Stagnation bei der Bildung (sic!) - 18, 5 %
  • geringe Zunahme bei Finanzen und Steuern (von 7 auf 8,7 %), Justiz, Polizei und Feuerwehr (von 5 auf 5,5 %)
  • starke Zunahme bei der sozialen Wohlfahrt (von 12,6 auf 19,1 %) und Gesundheit (von 8,0 auf 12,7 %)
  • Rückgang beim Verkehr (von 14,9 auf 10,5 %), der allgemeinen Verwaltung (von 7,3 auf 6,4 %), der Landesverteidigung (von 11,0 auf 4,4 %) und beim Diversen (von 15,7 auf 14,2 %).

Quelle: BFS - Statistisches Jahrbuch der Schweiz 2001, Fig. 18.4

 

Fazit:

Fernab der Präambel zur Bundesverfassung, wonach

"die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen"

jagen sich landauf landab in eigentlicher Sparhysterie kurzfristig angelegte, meist recht konzeptlose und ohne Controlling geführte Massnahmenpakete. Sie

  1. schüren ein Klima der Verunsicherung, das weit über die öffentlichen Verwaltungen hinausgeht;
  2. werden nie nach den Kriterien der Nachhaltigkeit (gesellschaftlich, ökologisch, wirtschaftlich) überprüft;
  3. absorbieren Ressourcen und sollen von den echten Problemen der Schweiz ablenken (strukturelle Arbeitslosigkeit, Isolationismus, lähmende patriarchale Strukturen, zu wenig Wettbewerb in der Binnenwirtschaft, zu hohe Lebenskosten (Mietzinse und Krankenkassenprämien);
  4. werden missbraucht, um ideologisch ungeliebte öffentliche Aufgaben zu eliminieren (gravierendes Beispiel: der Kahlschlag bei der öffentlichen Wohnbauförderung);
  5. verhindern echte, materielle und strukturelle Reformen.

 

 

Gefragt ist jetzt ein klarer, konsequenter linker Gegenentwurf zur "Schweiz vom 10. Dezember", zum neoliberalen Primat der Finanzpolitik schlechthin. Dieser Gegenentwurf bringt Lösungen für die zentralen politischen Fragen, macht sie mehrheitsfähig und setzt sie um.

Sonst werden die älteren rechten Männer in ihrer patriarchalem Agonie das Land auf Jahre hinaus mit weiterer Sparhysterie prägen. Ohne Gesamtschau, ohne Planung, ohne Konzept und Controlling. Willkürlich. Mit Pfusch- und Hau-Ruck-Übungen. Und dabei echte Reformen, materielle wie strukturelle, auf der Seite lassen.

 

 

 

5.5.2004

 

Margret Kiener Nellen

ist SP-Nationalrätin, selbständige Anwältin/lic.oec. HSG

und Gemeindepräsidentin in Bolligen BE