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Postulat Controlling

Postulat Fraktion SP/JUSO (Giovanna Battagliero, SP / Thomas Göttin, SP): 

Bericht zu den bestehenden Controlling- und Kontrollinstrumente in der Sozialhilfe; Aufzeigen des Ergänzungsbedarfs

Die SP/JUSO Fraktion geht davon aus, dass die Angaben der Schweizerischen Konferenz für Sozialarbeit (SKOS), die von einer Missbrauchsquote von 5% (inkl. Dunkelziffer) ausgehen, richtig sind. Die SP/JUSO Fraktion verurteilt jeglichen Missbrauch von Sozialhilfebezügen. Mit Missbräuchen werden diejenigen Menschen, die sich korrekt verhalten, diskreditiert. Bei den ganzen Diskussionen dürfen die 95% Sozialhilfebezügerinnen und Sozialhilfebezüger, die sich nichts vorzuwerfen haben, nicht vergessen werden. Aus diesem Grund lehnt die SP/JUSO Fraktion die Einführung von so genannten Sozialinspektorinnen bzw. Sozialdetektiven ab. Sie erwecken den Eindruck, grundsätzlich seien alle Sozialhilfebeziehenden missbrauchsverdächtig. Auch die Burgergemeinde der Stadt Bern setzt keine "Schnüffler" ein (wie der Zeitung "Der Bund" zu entnehmen war).

Die SP/JUSO steht hinter der modernen Sozialhilfe. Sie verurteilt die Instrumentalisierung der aufgedeckten Missbrauchsfälle zur Verunglimpfung unseres Sozialstaates. Sie wehrt sich gegen die Pauschalverurteilung von Menschen, die Leistungen, z.B. Sozialhilfe, der Invalidenversicherung oder Ergänzungsleistung, beziehen. Der Sozialstaat ist eine zentrale Errungenschaft der Schweiz, die gezielt und wirksam Menschen hilft, die durch alle Maschen des sozialen Netzes gefallen sind. 

Missbrauch kann in keinem System zu 100% ausgeschlossen werden. Missbräuche sind konsequent aufzudecken und zu ahnden; in der Sozialhilfe genauso wie in den Bereichen der Steuerhinterziehung oder der Schwarzarbeit. Die SP/JUSO Fraktion ist überzeugt, dass bereits heute in der Stadt Bern sehr viele Instrumente bestehen, die den Missbrauch in der Sozialhilfe wirksam bekämpfen. Dennoch erachtet sie es als sinnvoll, die bestehenden Kontroll- und Controllinginstrumente in einem Bericht zuhanden des Stadtrates aufzulisten, sie zu analysieren, den Handlungsbedarf aufzuzeigen und entsprechende Vorschläge dem Stadtrat vorzulegen.


Der Gemeinderat wird gebeten, dem Stadtrat einen Bericht mit folgenden Inhalten vorzulegen: 
1 Auflistung der heute in der Stadt Bern eingesetzten Controlling- und Kontrollinstrumente im Bereich der Sozialhilfe;
2 Darlegung ihrer Wirksamkeit;
3 Aufzeigen allfälliger Lücken und Lösungsmöglichkeiten sowie deren Kostenfolgen und zusätzlich erforderlichen Personalressourcen.