Skip to main content Skip to page footer

Entwicklungskonzept Fliessgewässer

Motion Fraktion SP/JUSO (Thomas Göttin)

Ein Grossteil der Gewässer der Stadt Bern fliesst in einem engen Betonkorsett oder gar eingedolt unter dem Boden. Lebendige Bäche mit einer grossen Vielfalt an einheimischen Pflanzen und Tieren findet man kaum noch. Auch die Aare ist auf längeren Abschnitten durch zahlreiche strukturelle und hydrologische Faktoren (Verkehrswege, Kraftwerk etc.) beeinträchtigt. Dabei bietet eine integrale Aufwertung der Gewässer Lebensqualität: vielfältige, interessante, ökologisch wertvolle Gewässer leisten einen wichtigen Beitrag zur Naherholung der Bevölkerung und zur Verbesserung des Wohnumfeldes. Andere Städte und Regionen, namentlich Basel, Zürich und der Kanton Aargau, werten aufgrund dieser Einsicht und im Rahmen von entsprechenden Konzepten viele Fliessgewässer deutlich auf.

 

Gerade die jüngsten Diskussionen über die Revitalisierung der Aare in der Elfenau oder die Freilegung des Stadtbachs haben gezeigt, welch grosse Bedeutung die Fliessgewässer auch für die Bevölkerung der Stadt Bern haben. Auch die Stadt Bern nimmt Aufwertungen vor, besitzt allerdings kein Entwicklungskonzept für die ökologische und städtebauliche Aufwertung ihrer Fliessgewässer. Es fehlt somit ein Gesamtzusammenhang, mit welchem auch Interessenskonflikte verschiedener Nutzungen beurteilt werden können (Trinkwassergewinnung, Hochwasserschutz, Erholung, Naturschutz, Grundwasserschutz etc.).

 

Der Gemeinderat wird aufgefordert, dem Stadtrat ein Entwicklungskonzept Fliessgewässer vorzulegen, das die Handlungsmöglichkeiten zur ökologischen und städtebaulichen Aufwertung aufzeigt. Dazu ist insbesondere darzulegen:

a)     der aktuelle ober- und unterirdische Verlauf der Fliessgewässer auf dem Gebiet der Stadt Bern

b)     Ist- und Sollzustand der relevanten ökologischen, hydrologischen und planerischen Parameter jedes Gewässers

c)      Massnahmen zur Erreichung des Soll-Zustandes

d)     Hinweise auf mögliche Interessenskonflikte (Trinkwassergewinnung, Hochwasserschutz, Erholung, Naturschutz, Grundwasserschutz etc.)

e)     Beteiligungsmöglichkeiten der Bevölkerung im Prozess

f)        Finanzierungsmöglichkeiten

g)     Priorisierung der Massnahmen unter Berücksichtigung von Interessenskonflikten, planerischen und baulichen Kosten sowie dem erwarteten Nutzen.

 

 

 

Bern, 16. Februar 2006